EVAKUIERUNGSHELFER

Evakuierungshelfer – eine verantwortungsvolle Aufgabe

Evakuierungshelfer nehmen eine wichtige Position im betrieblichen Brandschutz ein. Im Brandfall unterstützen sie die zügige und reibungslose Gebäuderäumung und den Schutz ihrer Kollegen. Insbesondere wenn Mitarbeiter z.B. aufgrund einer Behinderung oder bei Panik auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind, stehen ihnen Evakuierungshelfer zuverlässig zur Seite.

Evakuierungshelfer werden vom Arbeitgeber benannt. Die ausgewählten Mitarbeiter ergreifen im Brandfall geeignete Maßnahmen und übernehmen Evakuierungsaufgaben sowie die Koordinierung an den Sammelplätzen, wenn es die Situation erfordert. Für diese verantwortungsvollen Pflichten und Aufgaben sind neben der allgemein üblichen Brandschutzunterweisung folgerichtig auch spezielle Schulungen erforderlich.

EVAKUIERUNGSHELFER SIND UNVERZICHTBAR

Nach dem Arbeitsschutzgesetz gemäß §10 ArbSchG hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, im Falle eines Notfalls geeignete Maßnahmen zu treffen. Zur Evakuierung der Beschäftigten in seinem Unternehmen ist die Ausbildung und Bestellung von Evakuierungshelfern bzw. Räumungsbeauftragten ein unverzichtbarer Beitrag, um dieser Verpflichtung gerecht zu werden.

AUFGABEN DER EVAKUIERUNGSHELFER SIND: 

  • Anwesende auf die Räumung aufmerksam machen,
  • auf Fluchtwege hinweisen; diese gegebenenfalls öffnen (z.B. Panikschloss),
  • den Räumungserfolg im zugeteilten Bereich überprüfen (besonders Toilettenräume, unter Tischen etc.),
  • das Schließen der Türen sicherstellen, nicht abschließen,
  • bei der Vollzähligkeitskontrolle mithelfen.

Darüber hinaus sind Evakuierungshelfer gerade auch für beispielsweise ältere oder gehbehinderte Kollegen eine wichtige Hilfe im Brandfall. Sie sollten daher wissen, wie man Personen mit Sehhbehinderung, Rollstuhl oder auf Krücken sicher ins Freie bringt.

Evakuierungshelfer sollten in jeder Hinsicht
gut vorbereitet sein

Sogar ein wenig psychologisches Handwerkszeug sollte jedem Evakuierungshelfer beizeiten an die Hand gegeben werden. Denn die beste organisatorische Vorbereitung nützt ihm wenig, wenn er nicht weiß, wie beispielsweise übertrieben ängstliche oder gar unter Schock stehende Personen erfolgreich zum Verlassen eines brennenden Gebäudes aufgefordert werden.

Und die möglichen Szenarien sind vielfältig:

  • Sprung aus Fenstern höher gelegener Stockwerke
  • Laufen in die Brandstelle, z.B. um vermeintlich wichtige Sachen zu retten
  • Im brennenden Gebäude verkriechen, anstatt sich ins Freie retten
  • Hyperventilation
  • Massenpanik, so dass Personen stürzen, übereinander fallen oder besonders schwache Personen und Kinder oder Verletzte an Hindernissen zerdrückt werden

Im täglichen Alltag können die Aufgaben auch die routinemäßige Kontrolle des Brandschutzes beinhalten – so etwa die Überwachung der Zugänglichkeit von Flucht-, Rettungs- und Zufahrtswegen.

Zudem ist die Kenntnis seiner wichtigsten Rechte und Pflichten eine notwendige Grundlage für jeden Evakuierungshelfer.

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