BRANDSCHUTZUNTERWEISUNG

Ziel einer Brandschutzschulung ist, dass in Betrieben genügend Mitarbeiter anwesend sind, die im Falle eines Brandes ausreichend geschult sind, um Feuerlöscheinrichtungen richtig bedienen zu können. Je mehr Mitarbeiter an der Schulung teilnehmen, desto höher ist die Sicherheit in Betrieben und Arbeitsstätten.

Die genauen Vorgaben finden Sie im Arbeitsschutzgesetz unter § 10.

Die Brandschutzschulung muss laut der Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 (BGV A1) im Rahmen der Unterweisung „Verhalten im Brandfall“ einmal jährlich erfolgen. Lesen Sie hierzu auch § 4 „Unterweisung der Versicherten“, § 22 „Notfallmaßnahmen“ sowie § 12 des Arbeitsschutzgesetzes.

INHALTE DER BRANDSCHUTZ-
UNTERWEISUNGEN

In die Brandschutzunterweisung fließen umfangreiche Kenntnisse aus Theorie und Praxis mit ein. Hierzu gehören beispielsweise Themen wie das Verhalten im Brandfall, Brandschutzordnung, Löschen, Brandschutztechnische Einrichtungen, Rettungswege sowie die Handhabung von Löschgeräten.

Im Vordergrund einer Brandschutzschulung für Betriebe steht die Sicherheit der Mitarbeiter. Gut geschultes Personal ist im Falle eines Brandes mit den wichtigsten Notfallmaßnahmen vertraut, so dass Panik oder eine unsachgemäße Bedienung von Löschgeräten vermieden werden kann.

Die jährliche Brandschutzunterweisung – wie unterweist man alle Personen richtig

Die jährliche Brandschutzunterweisung ist für viele eine uninteressante Pflichtveranstaltung. Gut durchgeführt kann sie Ihren Mitarbeitern nicht nur einen Mehrwert bieten; sie kann im Notfall Leben retten. Deshalb sollte eine Brandschutzunterweisung gut vorbereitet sein.

Die Unterweisung im vorbeugenden Brandschutz ist eine Verpflichtung

Tatsächlich ist die Durchführung einer Brandschutzunterweisung für den Vorgesetzten und die Teilnahme an dieser Veranstaltung für die Mitarbeiter eine Verpflichtung. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, der Gefahrstoffverordnung und einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann dies haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dabei ist zwischen einer Erst- und einer Wiederholungsunterweisung zu unterscheiden. Neu eingestellte Mitarbeiter erhalten bei Arbeitsantritt eine eigene Unterweisung in die Brandschutzmaßnahmen des Unternehmens, während für alle Mitarbeiter einmal im Jahr eine Brandschutzunterweisung als Auffrischung durchzuführen ist.

Unterstützung für den Unterweisenden

In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Brandschutzunterweisung mehr eine lästige Pflicht denn ein informativer Vortrag ist. Oftmals sind die Unterweisenden, also in der Regel der Vorgesetzte, nicht ausreichend auf die Aufgabe vorbereitet. Dabei kann die Brandschutzunterweisung im Falle eines Falles Leben retten – ein Vorgesetzter, der die Brandschutzunterweisung nicht oder nicht gut durchgeführt hat, wird sich dieses nicht verzeihen, wenn dadurch einer seiner Mitarbeiter zu Schaden kommt.

Dabei kann sich der Vorgesetzte leicht Unterstützung holen. Warum nicht den Brandschutzbeauftragten des Unternehmens zur Brandschutzunterweisung einladen? Schließlich gehört vorbeugender Brandschutz zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.

Gut vorbereitet ist gut unterwiesen

Zu einer guten Vorbereitung gehören die Festlegung der Inhalte und die Zusammenstellung von Unterlagen. Der Plan für eine Brandschutzunterweisung könnte folgendermaßen aussehen:

  • Wer macht was im Brandschutz?
  • Wie entstehen Brände? Welche Zündquellen gibt es?
  • Welche Brandklassen gibt es und welche Löscharten sind dafür vorgesehen?
  • Wie verhalte ich mich im Brandfall richtig?
  • Welche Flucht- und Rettungswege gibt es in meinem Unternehmen?
  • Wie verhalte ich mich bei einer Gebäuderäumung?
  • Gibt es Fragen, Anregungen oder Wünsche?

Insgesamt sollte man mit mindestens 45 bis 60 Minuten Dauer der Unterweisung rechnen. Zu den Unterlagen können Fluchtpläne, Rettungspläne, Alarmpläne, Brandschutzsymbole und Vorschriften gehören. Natürlich kann man den Vortrag auch auflockern, zum Beispiel durch ein Video.

Die nachhaltige Brandschutzunterweisung

Das Ziel einer jeden Brandschutzunterweisung muss es sein, dass die Mitarbeiter im Brandfall die Maßnahmen zum Schutz von Leben und zur Brandverhinderung anwenden können. Dazu gehört neben einer interessanten und inhaltlich guten Brandschutzunterweisung auch die Lernerfolgskontrolle. Auch diese lässt sich im Rahmen der Brandschutzunterweisung durchführen. Beispielsweise kann man die Mitarbeiter wiederholen und üben lassen.

BRANDSCHUTZCHECK MIT BRANDSCHUTZSCHULUNG UND FEUERLÖSCHTRAINING

Wir bieten individuelle Brandschutzschulungen nach der ASR A 2.2 in Friesoythe und umzu an.

Im Rahmen der Brandschutzschulung können wir Ihnen auch einen kostenlosen Brandschutzcheck anbieten. Wir begutachten Ihren Betrieb nach den neuesten Brandschutz-Richtlinien. So können Sie Schäden vermeiden, die beispielsweise aufgrund einer mangelnden Feuerlöscher Wartung oder unangebrachter Brandschutzeinrichtungen entstehen.

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