Unterstützung für den Unterweisenden
In der Praxis zeigt sich häufig, dass die Brandschutzunterweisung mehr eine lästige Pflicht denn ein informativer Vortrag ist. Oftmals sind die Unterweisenden, also in der Regel der Vorgesetzte, nicht ausreichend auf die Aufgabe vorbereitet. Dabei kann die Brandschutzunterweisung im Falle eines Falles Leben retten – ein Vorgesetzter, der die Brandschutzunterweisung nicht oder nicht gut durchgeführt hat, wird sich dieses nicht verzeihen, wenn dadurch einer seiner Mitarbeiter zu Schaden kommt.
Dabei kann sich der Vorgesetzte leicht Unterstützung holen. Warum nicht den Brandschutzbeauftragten des Unternehmens zur Brandschutzunterweisung einladen? Schließlich gehört vorbeugender Brandschutz zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten.
Gut vorbereitet ist gut unterwiesen
Zu einer guten Vorbereitung gehören die Festlegung der Inhalte und die Zusammenstellung von Unterlagen. Der Plan für eine Brandschutzunterweisung könnte folgendermaßen aussehen:
- Wer macht was im Brandschutz?
- Wie entstehen Brände? Welche Zündquellen gibt es?
- Welche Brandklassen gibt es und welche Löscharten sind dafür vorgesehen?
- Wie verhalte ich mich im Brandfall richtig?
- Welche Flucht- und Rettungswege gibt es in meinem Unternehmen?
- Wie verhalte ich mich bei einer Gebäuderäumung?
- Gibt es Fragen, Anregungen oder Wünsche?
Insgesamt sollte man mit mindestens 45 bis 60 Minuten Dauer der Unterweisung rechnen. Zu den Unterlagen können Fluchtpläne, Rettungspläne, Alarmpläne, Brandschutzsymbole und Vorschriften gehören. Natürlich kann man den Vortrag auch auflockern, zum Beispiel durch ein Video.